السلام عليكم
Herzlich willkommen auf der Homepage des Arab Nil-Rhein Vereins e.V. und der Al Nur Moschee in Mainz.
WICHTIGE BEKANNTMACHUNG
Der Vereinsvorsitzende hat dem Ordnungsamt Mainz am Dienstag 26.01.2021 um 13.20 Uhr telefonisch benachrichtigt, dass bei uns wöchentlich mehr als 10 Personen an jedem Freitagsgebet teilnehmen. Das Freitagsgebet ist um 13.30 Uhr in der Winterzeit und um 14.30 Uhr in der Sommerzeit
Wichtige Mitteilung für Mitglieder und Moscheebesucher
Salamualaikum liebe Mitglieder und Besucher des Vereins,
Die Fünfzehnte Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021 wurde mit der ersten Landesverordnung vom 22. Januar 2021 geändert:
1. Eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 ist zu tragen.
2. Zusammenkünfte mit voraussichtlich mehr als zehn Teilnehmenden sind der zuständigen Behörde mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen vor der Zusammenkunft anzuzeigen oder in sonstiger geeigneter Form bekannt zu geben, sofern keine generellen Absprachen mit der zuständigen Behörde getroffen wurden.
3. Nach telefonischer Anfrage des Vereinsvorsitzerdens am Dienstag 26.01.2021 um 13.20 Uhr hat das Ordnungsamt Mainz ihm mitgeteilt, dass eine Anwesenheitsliste für jedes Freitagsgebet nach der Moschee-Kapazität vom Verein einzuführen ist.
4. Diese Anwesenheitsliste wird nach Aufforderung dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt. Der Verein stellt sicher, dass Infektionsketten für die Dauer von vier Wochen rasch und vollständig nachvollzogen werden können.
5. In geschlossenen Räumen gilt für Teilnehmende die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4. Ausgenommen ist der Vorbeter (Imam) unter Einhaltung zusätzlicher Schutzmaßnahmen, die sich aus den Infektionsschutzkonzepten der Religions oder Glaubensgemeinschaften ergeben.
6. Die Religions- oder Glaubensgemeinschaften oder ihre Dachorganisationen erstellen Infektionsschutzkonzepte, in denen das nähere zu den Schutzmaßnahmen, insbesondere die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung, geregelt wird und legen diese nach Aufforderung dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
In Folge dessen ist dieses Infektionsschutzkonzept von dem Arab-Nil-Rhein-Verein e. V. Al-Nur Moschee erstellt worden:
– Betreten des Vereinsgelände ist nur mit vorherigen Anmeldung möglich.
– Eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 ist zu tragen.
– Ein Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
– Alle Gebet-Teilnehmende müssen eigene Gebet-Teppiche mitbringen.
– Benutzung der Toiletten ist nicht möglich.
– Besuch von Kindern unter 14 Jahre ist nicht erlaubt.
– Kranke Personen dürfen das Gelände nicht betreten.
HINWEIS
Nach der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22.01.2021 werden nur die angemeldeten Mitglieder und/oder Besucher die Vereinsgelände betreten.
Anmeldungen sind vom Sonntag bis Dienstag unter der Telefonnummer möglich: 015735225034
Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer sind nur via Whatsapp-Nachricht zu schicken bitte!